Wer trägt die Kosten für die Rücksendung?
Umtausch und Reklamation sind im stationären Handel relativ unkompliziert. Denn dafür müssen Kunden nur in den Laden, in dem sie die Waren gekauft haben. Etwas umständlicher ist das laut Verbraucherzentrale Bremen im Online-Handel. Hier müssen die Waren wieder an den Händler zurückgeschickt werden. Stellt sich die Frage: Wer trägt dafür die Kosten? Die Antwort: Es kommt darauf an, warum die Ware zurückgeschickt wird.
Mangelhafte Ware und Rücksendekosten
Bei mangelhafter Ware muss der Online-Händler die Kosten der Rücksendung tragen. Grundsätzlich haben Kunden einen Anspruch darauf, dass die Ware zwei Jahre ab Kauf einwandfrei funktioniert. Treten in dieser Zeit Mängel auf, kann die Ware reklamiert werden. In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird angenommen, dass die Mängel bereits bei Lieferung vorhanden waren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Kunden im Zweifel beweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag. Wichtig zu beachten: Auch Transportschäden zählen zur Gewährleistung. Kommt die Ware defekt an, ist laut Verbraucherzentrale ebenfalls der Online-Händler für die Rücksendekosten verantwortlich.
Widerrufsrecht und Rücksendekosten
Anders ist es beim Widerruf: Macht ein Kunde innerhalb von 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch, ist er zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet. Allerdings muss er darauf vom Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss hingewiesen worden sein. Ohne entsprechenden Hinweis muss der Händler die Kosten tragen. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme der Rücksendung im Falle eines Widerrufs von den gegebenen Informationen des Verkäufers abhängt.
Auswirkungen für den Kunden
Die Regelung, dass Kunden im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten tragen müssen, kann für Verbraucher erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere bei schweren oder sperrigen Gütern. Daher sollten Verbraucher beim Online-Kauf stets die Rücksendebedingungen und die Hinweise des Verkäufers genau prüfen. Fehlen entsprechende Informationen oder sind sie unklar, kann dies im Streitfall zugunsten des Kunden ausgelegt werden, und der Händler muss die Kosten tragen.
Tipps für Verbraucher
Verbraucher sollten daher vor der Rücksendung gegenüber dem Händler deutlich machen, auf welche Rechte sie sich berufen wollen, raten die Verbraucherschützer. Wollen sie an dem Vertrag als solchem nicht festhalten, sollte der Widerruf erklärt werden. Wollen sie die Ware grundsätzlich behalten, aber diese frei von Mängeln haben, sollten sie sich auf ihre Gewährleistungsrechte berufen und Nacherfüllung verlangen.
Weiterhin empfiehlt es sich, alle Kommunikation mit dem Händler schriftlich festzuhalten und die Rücksendung gut zu dokumentieren. Im Falle eines Mangels sollten Fotos des Defekts gemacht und der Rücksendebeleg aufbewahrt werden. Dies kann helfen, etwaige Streitigkeiten über die Rücksendungskosten oder den Zustand der Ware bei der Rücksendung zu klären.